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Legal & General
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Fragen & Antworten

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die von Januar 2005 bis Juni 2010 vertriebene Produktversion der Finanzmarkt-Rentenpolice.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen zu Altersvorsorgeprodukten haben, die Legal & General im Zeitraum März 2002 bis Dezember 2004 in Deutschland vertrieben hat, steht Ihnen unser Kundenservice hierfür gerne zur Verfügung (Kontakt).

Wie funktioniert die Finanzmarkt-Rentenpolice?

Die Finanzmarkt-Rentenpolice ist eine aufgeschobene Rentenversicherung auf Fondsbasis. Sie bietet Ihnen eine lebenslange Rente. Den Beginn der Rentenzahlung können Sie im Rahmen bestimmter Voraussetzungen flexibel bestimmen. Vor Rentenbezug haben Sie aber auch die Möglichkeit, Kapitalentnahmen jederzeit zu veranlassen. Sie können je nach persönlicher Risikobereitschaft aus mehreren Fonds den geeigneten oder die für Sie geeignete Kombination von Fonds frei auszuwählen. Ihre einmal getroffene Wahl können Sie jederzeit ändern.

Was bedeutet "fondsgebunden"?

Bei einer fondsgebundenen Versicherung werden Ihre Beiträge in einer Anzahl von Fonds angelegt und verwaltet. Sie können bestimmen, wie Ihre Beiträge angelegt werden, indem Sie den oder die von Ihnen bevorzugten Fonds auswählen.

Die Fondspreise werden regelmäßig (normalerweise börsentäglich) bestimmt. Die Rendite Ihrer Anlage ist deshalb transparent, und Sie können der Entwicklung Ihrer Anlage jederzeit folgen. Es gibt bei dieser Anlageform in der Regel keine garantierte Mindestrendite. Andererseits gibt es auch keine Einschränkungen, wie Ihre Beiträge angelegt werden. Sie können also das volle Potenzial der Kapitalmärkte ausschöpfen.

Für unsere Fonds erheben wir keinen Ausgabeaufschlag. Sie können zudem jederzeit bestimmen, ob Sie Ihre bereits erworbenen Fondsanteile umschichten (Vermögensumschichtung) oder zukünftig in andere Fonds investieren möchten (zukünftige Beitragsaufteilung). Vier Vermögensumschichtungen pro Versicherungsjahr sind kostenfrei, für jeden weiteren Wechsel erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 50. Die zukünftige Aufteilung der Beiträge können Sie ebenfalls viermal pro Versicherungsjahr kostenfrei ändern. Ab einer fünften Änderung der zukünftigen Beitragsaufteilung pro Versicherungsjahr fällt auch hier eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 50 an.

Sollten Sie zum Ende des von Ihnen gewünschten Anlagehorizonts bereits erwirtschaftete Gewinne sichern wollen, können Sie das Anlagerisiko (Volatilität) reduzieren, indem Sie einen Großteil Ihres Policenguthabens in den schwankungsärmeren Anleihenfonds oder den Geldmarktfonds umschichten.

Wie kann ich meine Beiträge zahlen?

Die Finanzmarkt-Rentenpolice bietet Ihnen die Möglichkeit einer variablen oder regelmäßigen (monatlichen oder jährlichen) Beitragszahlung oder einer Kombination aus beidem. Ihre einmal getroffene Wahl können Sie während der Vertragslaufzeit jederzeit ändern und zwischen den einzelnen Varianten der Beitragszahlung wechseln (siehe  Beitragszahlung).

Eine Beitragszahlung per Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist obligatorisch.

Kann ich meine Beiträge erhöhen oder vermindern?

Unsere Finanzmarkt-Rentenpolice bietet Ihnen eine weitreichende Beitragsflexibilität. Da Sie zwischen einer variablen oder einer regelmäßigen (monatlichen oder jährlichen) Beitragszahlung oder einer Kombination aus beidem wählen und Ihre einmal getroffene Entscheidung ändern können, steht es Ihnen jederzeit offen, Beiträge auszusetzen oder eine ausgesetzte Beitragszahlung wieder aufzunehmen.

Haben Sie sich bei Antragstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt für eine regelmäßige Zahlweise entschieden, so müssen Beitragssteigerungen oder -minderungen mindestens € 25 bei monatlicher und mindestens € 250 bei jährlicher Zahlung betragen, wobei der neue Beitrag bestimmte Mindestbeträge erreichen muss (siehe  Beitragszahlung).

Bei variabler Beitragszahlung können Folgebeiträge jederzeit in beliebiger Höhe geleistet werden, sofern diese jeweils mindestens € 1.000 betragen.

Bin ich an die beantragte Beitragszahlungsdauer gebunden?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass Sie bei der Finanzmarkt-Rentenpolice von Legal & General die Möglichkeit haben, sich zwischen einer variablen oder einer regelmäßigen Beitragszahlung oder einer Kombination aus beidem zu entscheiden. Selbstverständlich haben Sie während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Ihre einmal getroffene Wahl zu verändern und zwischen den einzelnen Varianten der Beitragszahlung zu wechseln. Dies bedeutet, dass Sie eine regelmäßige Beitragszahlung jederzeit einstellen können und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von variablen oder regelmäßigen Beiträgen oder einer Kombination aus beidem wieder aufnehmen können, sofern ein Mindestguthaben von € 1.000 erreicht wurde.

Wie wird mein Geld angelegt?

Ihre Beiträge werden in Fonds angelegt. In welche Fonds Sie investieren, legen Sie selbst fest, d.h. Sie können Ihre Geldanlage aktiv beeinflussen. Die Fondspreise werden regelmäßig ermittelt, es sei denn, das Marktumfeld oder sonstige externe Faktoren lassen eine solche Bewertung nicht zu. Ihr Investment ist deshalb absolut transparent.

Unsere Fonds ermöglichen Ihnen, je nach persönlicher Risikobereitschaft aus mehreren Fonds den geeigneten oder die für Sie geeignete Kombination von Fonds frei auszuwählen. Für unsere Fonds erheben wir keinen Ausgabeaufschlag. Sie können jederzeit bestimmen, ob Sie Ihre bereits erworbenen Fondsanteile umschichten (Vermögensumschichtung) oder zukünftig in andere Fonds investieren möchten (zukünftige Beitragsaufteilung). Vier Vermögensumschichtungen pro Versicherungsjahr sind kostenfrei, für jeden weiteren Wechsel erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50. Die zukünftige Beitragsaufteilung können Sie ebenfalls viermal pro Versicherungsjahr kostenfrei ändern. Ab einer fünften Änderung der zukünftigen Beitragsaufteilung pro Versicherungsjahr fällt auch hier eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 50 an.

Zudem erhalten Sie in den ersten Monaten eines jeden Kalenderjahres von uns eine Vertragsübersicht. Diese bietet Ihnen einen Überblick über Ihre Fondsaufteilung und Ihren Guthabenstand mit den Werten zum Vorjahresultimo.

Welche Gebühren muss ich zahlen?

Die einzige laufende Gebühr, die wir für unsere Finanzmarkt-Rentenpolice erheben, ist eine fondsabhängige Gebühr in Prozent des verwalteten Vermögens. Verwaltungskosten fallen bei jeder Art von Vermögensverwaltung an und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich offen gelegt werden. Durch unsere Größe und unsere langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung, sowie durch die Nutzung von kostengünstigen Indexfonds, sind wir allerdings in der Lage, unsere Managementgebühren geringer zu halten als viele unserer Wettbewerber. So beträgt bei unseren derzeit angebotenen Fonds die Gebühr für den Versicherungsbetrieb und die Fondsverwaltung lediglich 1% p.a. vom verwalteten Guthaben.

Kann ich mir das Guthaben meiner Police vorzeitig auszahlen lassen?

Sie können Ihren Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Im Gegensatz zu den meisten unserer Wettbewerber fallen bei Legal & General dabei keine Stornierungskosten an. Das kündbare Guthaben (der Rückkaufwert) entspricht dem Wert der zugrunde liegenden Fondsanteile am Bewertungsstichtag, der auf den Tag des Kündigungseingangs folgt.

Bitte beachten Sie, dass der bei Kündigungen oder Teilkündigungen des Vertragsguthabens in dem Auszahlungsbetrag enthaltene Wertzuwachs einkommensteuerpflichtig ist.

Was passiert, wenn die versicherte Person vor Ablauf der Ansparzeit stirbt?

Bei Tod der versicherten Person während der Ansparzeit wird der Wert des zum Todeszeitpunkt bestehenden Fondsguthabens erstattet. Die Auszahlung erfolgt an die todefallbezugsberechtigte(n) Person(en). Im Falle zweier versicherter Personen wird die Todesfallleistung entsprechend der durch Sie bei Antragstellung getroffenen Wahl wie folgt gezahlt. Bei der Variante auf Erstversterbensbasis endet der Vertrag durch die Auszahlung der Todesfallsumme, sobald eine der versicherten Personen verstirbt. Haben Sie sich bei Antragsstellung hingegen für die Variante auf Letztversterbensbasis entschieden, so endet der Vertrag erst, wenn beide versicherten Personen vor Rentenbeginn verstorben sind. Auch im Falle zweier versicherter Personen wird die Todesfallleistung in jedem Fall nur einmal fällig.

Der Tod der versicherten Person muss uns umgehend mitgeteilt werden - im Falle zweier versicherter Personen der Tod jeder versicherten Person, unabhängig davon, ob durch den Todesfall eine Todesfallleistung ausgelöst wird. Zur Auszahlung der Todesfallleistung benötigen wir unter anderem eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde.

Die Auszahlung der Todesfallleistung an den Bezugsberechtigten ist einkommensteuerfrei. Es kann jedoch für den Bezugsberechtigten Erbschaftsteuer anfallen.

Muss ich die lebenslange Rente versteuern?

Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen sind einkommensteuerpflichtig. Als wiederkehrende Bezüge gehören die Leibrenten zu den „sonstigen Einkünften" und werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils ist dabei abhängig von dem Alter der Person, auf deren Leben die Rente gezahlt wird. Entscheidend ist hierbei das Alter bei Rentenbeginn. Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei einer Person, die das 65. Lebensjahr vollendet hat, derzeit 18%.

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