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Beitragszahlung
Die Finanzmarkt-Rentenpolice von Legal & General bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zwischen einer variablen oder einer regelmäßigen Beitragszahlung oder einer Kombination aus beidem zu entscheiden. Ihre einmal getroffene Wahl können Sie während der Vertragslaufzeit verändern und zwischen den einzelnen Varianten der Beitragszahlung wechseln.
Sie können die endgültige Entscheidung über die Höhe und Häufigkeit Ihrer Beitragszahlung flexibel handhaben und entsprechend Ihren persönlichen finanziellen Möglichkeiten an Ihre sich wechselnde Bedarfssituation anpassen. So sind Einmalzahlungen (z. B. aus Weihnachtsgeld oder Gratifikationen) jederzeit auch dann möglich, wenn Sie Beiträge bisher monatlich entrichtet haben. Durch diese Möglichkeit können Sie den Anspareffekt und damit das Investmentvolumen jederzeit steigern, wenn Sie über zusätzliche Mittel verfügen. Andererseits können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auch dann für eine regelmäßige Sparleistung entscheiden, wenn Sie bisher einen Einmalbeitrag geleistet haben.
Regelmäßige Beitragszahlung
Regelmäßige Beiträge können im Rahmen der vorgegebenen Mindestbeiträge von € 100 monatlich bzw. € 1.000 jährlich gezahlt werden.
Beitragssteigerungen oder -minderungen müssen mindestens € 25 bei monatlicher bzw. € 250 bei jährlicher Zahlung betragen, wobei der neue Beitrag die vorgenannten Mindestbeträge erreichen muss.
Die regelmäßige Beitragszahlung kann jederzeit ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von variablen oder regelmäßigen Beiträgen oder einer Kombination aus beidem wieder aufgenommen werden.
Informationen zur steuerlichen Behandlung der fondsgebundenen Rentenversicherung finden Sie in einem Merkblatt, welches Ihnen zusammen mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.
Variable Beitragszahlung
Variable Beitragszahlungen können während der Vertragslaufzeit jederzeit geleistet werden, sofern diese jeweils mindestens € 1.000 betragen.
Bitte verwenden Sie hierfür unser Formular "Zuzahlung", welches Sie auf der Seite Vertragsservice herunterladen können.
Zahlungsmodus: Lastschrift
Eine Beitragszahlung per Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist obligatorisch. Hierdurch halten wir sowohl Ihren Aufwand als auch unsere Kosten gering, sodass wir Ihnen unsere Leistung auch weiterhin so kostengünstig anbieten können.