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Erlebensfallleistung
Die Finanzmarkt-Rentenpolice zahlt spätestens zum Ende der Ansparzeit eine lebenslange Rente. Die Ansparzeit läuft planmäßig bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person ihr 100. Lebensjahr vollendet.
Sind zwei versicherte Personen in einem Vertrag aufgenommen (siehe Verbundene Leben), richtet sich das Ende der Ansparzeit nach der bei Antragstellung getroffenen Wahl:
- bei der Variante auf Erstversterbensbasis gilt der 100. Geburtstag der älteren versicherten Person;
- bei Letztversterbensbasis der 100. Geburtstag der jüngeren versicherten Person.
Flexibilität durch frühere Verrentung
Eine frühere Verrentung ist selbstverständlich möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung mindestens 12 Monate bestanden hat.
Läuft der Vertrag auf Verbundene Leben und soll die Verrentung auf beide versicherten Personen erfolgen, dann müssen beide das 60. Lebensjahr vollendet haben. Alternativ kann eine frühere Verrentung auch dann erfolgen, wenn nur eine der beiden versicherten Personen das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat. Allerdings wird die Rente in diesem Fall nur bezogen auf die ältere der beiden versicherten Personen verrentet.
Durch die Kombination aus einer gewissermaßen „unendlichen Laufzeit“ und einem Vorziehen des Rentenbeginns können Sie flexibel bestimmen, ab wann Sie Rente beziehen möchten. Der Vertrag endet durch die planmäßige Laufzeit bis zum 100. Geburtstag der Sache nach also nicht durch Erreichen eines in der Police festgelegten Datums, sondern durch Ihre explizite Entscheidung.
Alternativ zur Verrentung können Sie Ihren Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen, ohne dass Stornogebühren anfallen (siehe Verfügbarkeit).
Die Höhe der Rentenzahlung wird durch den Wert des Fondsguthabens am letzten Bewertungsstichtag vor Ende der Ansparzeit und dem an diesem Tag gültigen Rentenfaktor bestimmt. Der Rentenfaktor ist eine versicherungsmathematische Größe und kann im Voraus nicht garantiert werden. Die vertragliche Form der Rente ist eine nicht überschussbeteiligte Festrente. Standardmäßig werden Rentengarantiezeiten von 0, von 5 sowie von 10 Jahren angeboten. Die lebenslange Rentenzahlung wird an die erlebensfallbezugsberechtigte(n) Person(en) gezahlt.