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Legal & General
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Todesfallleistung

Als Todesfallleistung während der Ansparzeit - also vor Rentenbeginn - wird der Wert des zum Todeszeitpunkt bestehenden Fondsguthabens erstattet. Die Todesfallleistung wird bei Tod der versicherten Person während der Ansparzeit an die todesfallbezugsberechtigte/n Person/en gezahlt. Mit Auszahlung der Todesfallleistung erlischt der Vertrag.

Die Todesfallleistung während des Rentenbezuges - also nach Rentenbeginn - hängt von der gewählten Rentenform ab.

  • Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte Person noch während dieser, so zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter.
  • Tritt der Tod nach Ablauf der Rentengarantiezeit ein oder wurde keine Rentengarantiezeit vereinbart, so enden die Rentenzahlungen und die Versicherung erlischt.

Todesfallleistung bei Verbundenen Leben

Im Falle zweier versicherter Personen (siehe Verbundene Leben) wird die Todesfallleistung entsprechend der bei Antragstellung getroffenen Wahl gezahlt.

  • Bei der Variante auf Erstversterbensbasis endet der Vertrag durch die Auszahlung der Todesfallleistung, sobald eine der versicherten Personen vor Rentenbeginn verstirbt.
  • Hingegen endet der Vertrag bei der Variante auf Letztversterbensbasis erst, wenn beide versicherten Personen vor Rentenbeginn verstorben sind.

Auch im Falle zweier versicherter Personen wird die Todesfallleistung in jedem Fall nur einmal fällig.

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