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Verbundene Leben (zwei versicherte Personen)

„Verbundene Leben“ bezeichnet eine Vertragsgestaltung, in der zwei versicherte Personen festgelegt werden.

Wenn Sie in Ihrer Finanzmarkt-Rentenpolice zwei versicherte Personen eingebunden haben, wurde bei Antragstellung festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Todesfallleistung gezahlt werden soll.

Der Vertrag endet mit der Auszahlung der Todesfallleistung. Auch im Falle zweier versicherter Personen wird die Todesfallleistung nur einmal fällig.

Todesfallleistung: Erstversterbensbasis - Letztversterbensbasis

Bei der Variante auf Erstversterbensbasis endet der Vertrag durch Auszahlung der Todesfallleistung, sobald eine der versicherten Personen vor Rentenbeginn verstirbt.

Hingegen endet der Vertrag bei der Variante auf Letztversterbensbasis erst, wenn beide versicherten Personen vor Beginn der Rentenzahlung verstorben sind.

Auskunft über die vereinbarte Festlegung gibt Ihnen Ihr Versicherungsschein.

Rentenzahlung

Der Beginn der Rentenzahlung kann abgerufen werden, wenn beide versicherten Personen ihr 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens 12 Monate bestanden hat.

Die Rente wird bei einer Versicherung auf verbundene Leben bis zum Tod der zuletzt sterbenden versicherten Person gezahlt.

Auf Wunsch haben Sie aber die Möglichkeit, eine Rente nur auf das Leben einer der versicherten Personen zu wählen, sofern diese ihr 60. Lebensjahr vollendet hat. In diesem Fall hängt die Rentenzahlung nur von der Lebensdauer dieser einen versicherten Person ab.

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