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Legal & General
Richmodstr. 6
50667 Köln

Verfügbarkeit

Über Ihre Versicherung können Sie jederzeit ganz oder teilweise verfügen. Das Kündigungsguthaben (der Rückkaufswert) entspricht bei Legal & General dem Wert der zugrunde liegenden Fondsanteile am Bewertungsstichtag, der auf den Tag des Kündigungseingangs folgt, frühestens am von Ihnen in Ihrer Kündigung schriftlich angegebenen Termin. Stornogebühren fallen nicht an.

Sowohl für das gekündigte Guthaben als auch für das gegebenenfalls im Vertrag verbleibende Restguthaben gelten Mindestbeträge:

  • Mindestteilkündigungsbetrag: € 1.000
  • Mindestvertragsguthaben: € 1.000.

Bitte beachten Sie, dass Fondsanteile veräußert werden müssen, um den Auszahlungsbetrag bereitzustellen. Dies bedeutet für Teilkündigungen, dass weniger Fondsanteile für die künftige Verrentung im Vertrag verbleiben.

Steuerlicher Hinweis

Bei Kündigungen oder Teilkündigungen des Vertragsguthabens wird der in dem Auszahlungsbetrag enthaltene Wertzuwachs einkommensteuerpflichtig. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur steuerlichen Behandlung der fondsgebundenen Rentenversicherung, welches Ihren Versicherungsdokumenten beiliegt.

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