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Finanzaufsicht und Insolvenzsicherung
Die Legal & General Assurance Society ist in Großbritannien von der Financial Services Authority (FSA) zugelassen und untersteht deren Aufsicht. Damit überwacht die FSA unter anderem unsere finanzielle Situation und beurteilt, inwieweit wir in der Lage sind, unsere Verpflichtungen zu erfüllen.
Da wir in Deutschland keine Zweigniederlassung unterhalten, sondern direkt von Großbritannien aus Verträge mit deutschen Kunden abschließen, unterliegen wir nicht der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist jedoch zuständig für die Prüfung der Einhaltung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der für ausländische Versicherer geltenden Teile des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie weiterer deutscher Rechtsvorschriften.
Informationen zu den Finanzkraft-Ratings
Aufgrund der Tatsache, dass die Legal & General Assurance Society als britische Versicherungsgesellschaft direkt (d. h. nicht über eine Zweigniederlassung) Geschäfte mit deutschen Kunden tätigt, sind diese Verträge durch dieselbe Sicherungseinrichtung – den Financial Services Compensation Scheme (FSCS) – abgedeckt wie die Verträge unserer britischen Kunden.
Der FSCS fungiert in Großbritannien als Sicherheitsnetz für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen. Er kann Entschädigungszahlungen leisten, wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, vertragliche Leistungen zu zahlen (z. B. bei Insolvenz). Der FSCS wird durch die Finanzdienstleistungsindustrie finanziert. Er deckt allerdings nur Geschäft von Unternehmen ab, die durch die FSA reguliert werden.
Als sehr finanzstarkes Unternehmen gehen wir natürlich davon aus, dass dieser Garantiefonds für unsere Versicherungsnehmer nicht in Anspruch genommen werden muss. Sollten wir jedoch wider Erwarten zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, wird der FSCS eine Entschädigungsleistung innerhalb festgelegter Grenzen zahlen oder versuchen, die Fortsetzung des Vertrages bei einem anderen Anbieter zu sichern.
Weitere Informationen
- Financial Services Authority: www.fsa.gov.uk
- Financial Services Compensation Scheme: www.fscs.org.uk
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: www.bafin.de
