Richmodstr. 6, 50667 Köln
Tel.: 0180 3 724476 (€ 0,09/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. € 0,42/Min.)
Fax: 0221 92042-301
E-Mail: Info@LegalundGeneral.de
Schnellzugriff
Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr
(€ 0,09/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. € 0,42/Min.)
Richmodstr. 6
50667 Köln
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Risikolebensversicherung
Folgende Personengruppen sollten bedenken, ob ihre Absicherung für den Todesfall ausreichend ist:
- Hauptverdiener junger Familien, deren laufende Ausgaben und finanzielle Belastungen im Notfall auch über Jahre hinaus aufgefangen werden müssen,
- Lebenspartner der Hauptversorger, deren bisherige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Haushaltsführung, zweites Einkommen) im Todesfall finanziell abgesichert werden müssen,
- Alleinerziehende, deren Kinder im Krisenfall von einer finanziellen Absicherung abhängig sind,
- Darlehensnehmer, deren Tilgungsleistungen (z.B. für Immobilien- und Anschaffungskredite) abgesichert werden müssen.
Risikolebensversicherung: Höhe der Todesfallabsicherung
Verbraucherschützer raten insbesondere Familien mit kleinen Kindern, in etwa das fünffache Jahres-Bruttoeinkommen als Versicherungsleistung zu vereinbaren. Denn der verbleibende Elternteil würde über Jahre kaum berufstätig sein können oder müsste unter Umständen jemanden für die Betreuung der Kinder beschäftigen. Für nichtberufstätige Ehepartner oder Familien mit älteren Kindern kann die Versicherungssumme auch niedriger angesetzt werden. Gleichzeitig sollte die Todesfallsumme Verbindlichkeiten (Immobiliendarlehen etc.) sowie einmalige Aufwände (bspw. Bestattungskosten) berücksichtigen.
Risikolebensversicherung Vergleich
Der Auszahlungsbetrag der Risikolebensversicherung sollte in Verbindung mit Zahlungen aus anderen Vorsorgeprodukten - zum Beispiel der Todesfallsumme aus einer vorhandenen Lebensversicherung - ausreichen, um die Hinterbliebenen langfristig zu versorgen.
Wie viel Kapital ist für eine bestimmte monatliche Rente notwendig?
Die Tabelle veranschaulicht die erforderliche Höhe des Todesfallschutzes: Wenn Sie davon ausgehen, dass die Todesfallleistung zu einem Zinssatz von 3% p.a. angelegt werden kann und über 20 Jahre monatlich 1.000 € benötigt werden, ist ein Kapital von über 180.000 € erforderlich.
| Rente/Monat (brutto) | Zins- annahme | Absicherungs- dauer | Kapital mit Kapitalverzehr | Kapital ohne Kapitalverzehr |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | 3% p.a. | 25 Jahre | 106.169 € | 203.235 € |
| 5% p.a. | 25 Jahre | 86.837 € | 123.226 € | |
| 1.000 € | 3% p.a. | 20 Jahre | 181.418 € | 406.471 € |
| 5% p.a. | 20 Jahre | 153.567 € | 246.452 € | |
| 2.000 € | 3% p.a. | 15 Jahre | 291.145 € | 812.941 € |
| 5% p.a. | 15 Jahre | 255.808 € | 492.903 € |
Das folgende Beispiel zeigt, das die Versicherungssumme für eine bedarfsgerechte Absicherung höher ausfallen kann, als oft vermutet wird.
Familienabsicherung und Schuldenabbau - ein Beispiel:
Eine Familie mit zwei kleinen Kindern möchte sich wie folgt absichern:
- Beim Tod des allein verdienenden Ehemannes soll die Ehefrau zusätzlich zur Witwenrente für 25 Jahre einen monatlichen Betrag von 1.500 €/Monat zur Absicherung von Lebenshaltungskosten sowie Betreuung und Ausbildung der Kinder erhalten.
- Die Restschuld von 175.000 € aus der Finanzierung der selbst genutzten Immobilie soll im Todesfall durch die Risikolebensversicherung einmalig getilgt werden. Zusätzlich sollen einmalige Kosten von 10.000 € abgedeckt werden.
Bei einer Zinsannahme von 3,0 % p.a. müsste die hierfür benötigte Todesfallsumme der Risikolebensversicherung 503.507 € betragen (bei Kapitalverzehr).
Würde das Ehepaar den eingesetzten Kapitalstock als Erbe für die Kinder erhalten wollen, wäre bereits eine Todesfallsumme von 794.706 € notwendig.
Eine Geldentwertung durch Inflation ist bei diesen Annahmen nicht berücksichtigt. Selbst wenn langfristig ein Zinssatz von 5% p.a. erzielt würde, beliefe sich die notwendige Anlagesumme immer noch auf 445.511 € (Kapitalverzehr) bzw. 554.677 € (Kapitalerhalt).